Rechte an Grundstücken werden grundsätzlich unterschieden in Belastungen und Begünstigungen. So ist ein Wegerecht auf einem bebauten straßenseitigen Grundstück eine Belastung zugunsten eines bebauten Grundstücks in 'zweiter Reihe'.

Die Belastungen können privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art sein. Sie sind in der Immobilien-bewertung als Objektbesonderheiten zu berücksichtigen.
Sie bilden keinen eigenen Verkehrswert, haben aber zweifellos Werteinfluss auf den Verkehrswert einer Immobilie. Diese Belastungen sind auch nicht ausschließlich wertmindernd.

Beispiele für privatrechtliche Belastungen sind:
  • Grunddienstbarkeit (z.B. Leitungs-, Wege- und Erschließungsrecht)
  • Wohnungsrecht
  • Nießbrauchrecht
  • Reallast
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Erbbaurecht
  • Notwegerecht
Beispiele für öffentlich-rechtliche Belastungen sind:
  • Denkmalschutz
  • Naturschutz
  • Festsetzungen im Bebauungsplan
  • Verfügungs- und Veränderungssperren bei Sanierungsgebieten
  • Erschließungsbeiträge
  • Baulasten (z.B. Erschließungs-, Abstandflächen- und Brandschutzbaulast)




Der Möglichkeiten des Zweit- und Weiterverkaufs sind bewertungsrelevant