Für die Immobilienwertermittlung, aber auch für den Mietvertrag sowie für die Teilungserklärung bei Wohn- und Teileigentum sind exakte Wohnflächenangaben die Voraussetzung für die anschließenden wertbeeinflussenden Berechnungen.
Die Berechnungen oder auch die Plausibilisierungen von vorgelegten Flächen- und Rauminhaltsermittlungen sind fester Bestandteil von Verkehrswertgutachten.
Für Kurzgutachten und Wertexpertisen sind örtliches Aufmaß, Berechnungen bzw. Plausibilisierungen zusätzlich buchbar:
im Zuge der Ortsbesichtigung: zzgl. 149,00 €
bei separater Handlung (bis 20 km Anfahrt): zzgl. 199,00 €