Für die Immobilienwertermittlung, aber auch für den Mietvertrag sowie für die Teilungserklärung bei Wohn- und Teileigentum sind exakte Wohnflächenangaben die Voraussetzung für die anschließenden wertbeeinflussenden Berechnungen.

Die Berechnungen oder auch die Plausibilisierungen von vorgelegten Flächen- und Rauminhaltsermittlungen sind fester Bestandteil von Verkehrswertgutachten.

Für Kurzgutachten und Wertexpertisen sind örtliches Aufmaß, Berechnungen bzw. Plausibilisierungen zusätzlich buchbar:

  • im Zuge der Ortsbesichtigung:                                                                           zzgl.        149,00 €

  • bei separater Handlung (bis 20 km Anfahrt):                                                      zzgl.        199,00 €




Hier ist Genauigkeit gefragt, jeder m² oder m³ hat Einfluss auf den Immobilienwert